Modernes Personen-Schaden-Management für Versicherer

Die GfGR entlastet Versicherer mit einem maßgeschneiderten Personen-Schaden-Management: Dank umfangreicher und nachhaltiger Wiedereingliederungs-Maßnahmen mit und für Geschädigte bleiben Versicherer langfristig wettbewerbsfähig.

GfGR-Reha-Management für Versicherer

Der Druck auf Versicherer nimmt von mehreren Seiten zu: Zum einen verschärft die fortschreitende Digitalisierung den Wettbewerbsdruck, indem das Standard-Portfolio in weiten Teilen austauschbar wird. Zum anderen erhöht die andauernde Niedrigzinsphase den Druck auf Vertriebe und Schaden-Bereiche.
Gleichzeitig gewinnt die combined ratio als versicherungstechnische Rentabilitätskennzahl zunehmend an Relevanz und macht den Einsatz eines qualifizierten Personen-Schaden-Managements nötig. Auch um wettbewerbsrelevante gute Verwaltungskosten-Quoten zu erzielen, beauftragen viele Versicherer inzwischen die GfGR als ARGE-zertifizierten Reha-Dienst.

Das Hinzuziehen der GfGR als anerkannter Reha-Dienstleister zahlt sich für Versicherer in mehrfacher Hinsicht aus: Die schnelle Beschaffung aller medizinischer und erwerbsbezogener Informationen stellt einen kritischen Erfolgsfaktor auf der Suche nach der passenden Reserve dar. Und auch die Anwaltschaft begrüßt ein professionelles Personen-Schaden-Management, da die medizinische, berufliche und soziale Lage verunfallter Personen auf diesem Weg maßgeblich verbessert werden kann.

Zudem begründet die GfGR als Reha-Dienstleister ein verbessertes Regulationsklima durch den Fokus auf den Geschädigten. So kommt der rasche Einsatz gesundheitsverbessernder Hilfen dem Geschädigten entgegen: Denn verbleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Krankheit oder Unfall sind zu einem späteren Zeitpunkt mit Geld kaum aufzuwiegen. Das alles macht den Einsatz der GfGR zu einem gern gesehenen Aushängeschild für Versicherer.

Die GfGR hilft Menschen, die durch einen Unfall oder Krankheit vor großen Problemen und Veränderungen stehen.

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Unabhängig

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Ganz in Ihrer Nähe

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Individuell

Ob Privatperson, Unternehmer oder Versicherer:

Unsere erfahrenen Reha-Berater holen mit maßgeschneiderten Reha-Konzepten das Beste an Gesundheit für Unfallopfer und schwer Erkrankte heraus!

Häufig gestellte Fragen:

Die Versicherungsfälle treten für uns als Versicherer weit überwiegend in Deutschland ein. Unfälle passieren aber auch im europäischen und weltweiten Ausland. Stellen Sie die Patientenversorgung auch im europäischen oder sogar weltweiten Rahmen sicher? Holen Sie die Patienten z.B. auch aus dem Ausland nach Deutschland zurück?

Wir erbringen unsere Leistungen größtenteils in Deutschland. Gerade in der Hochphase der Pandemie gab es weniger Beauftragungen aufgrund von akuten Verunfallungen in außereuropäischen Ländern.
Nach unseren Erfahrungen finden die allermeisten Versorgungen von Deutschen, in einem europäischen und außereuropäischen Land, vorrangig initial und lebensrettend statt. Nicht immer sicher durchschaubare Honorarsysteme und der Wunsch nach wohnortnaher Versorgung veranlassen die meisten Versicherer uns mit der Rückholung zu beauftragen.
Die Versicherer und die Versicherten wissen, dass wir „nicht nur zurückholen“ sondern ganz gezielt eine diagnose-spezifische Weiterbehandlung mit persönlicher Gesundungsbegleitung vor Ort sichern.

Bei uns galt in den vergangenen Jahren der Ansatz, Personenschaden-Fälle, die seitens der Unfallkassen, der Berufsgenossenschaft oder der Knappschaft als Versicherungsfall anerkannt sind, nicht noch gesondert an einen Rehadienst zu beauftragen. Aktuell überdenken wir diese bisherige Sichtweise. Wie sind Ihre Erfahrungen?

Ihre bisherige Sichtweise ist für uns gut nachvollziehbar. Die Sozialversicherungsträger, und am häufigsten zu beobachten die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften, stellen grundsätzlich eine gute Rehabilitationsberatung sicher. In den vergangenen Jahren haben wir jedoch auch viele Menschen mit anerkannter Berufskrankheit oder Berufs- / Wege-Unfall gemeinsam mit dem Sozialversicherungsträger begleitet. Bewährt hat sich dabei, im Sinne des Betroffenen, die medizinische, berufliche und soziale Situation mit einem partnerschaftlichen „4-Augen-Prinzip“ einzuschätzen und ergebnisabhängig Aktivitäten sowohl seitens des Sozialversicherungsträgers als auch seitens unserer GfGR zu vereinbaren.

Dazu gibt es bei uns viele Beispiele. Für den medizinischen Bereich, weil wir unseren Blick zu spezialisierten Versorgungsoptionen weit über die wohnortnahen Behandlungsmöglichkeiten hinaus ausrichten. Oder zum Beispiel auch für den Bereich der Wohnungshilfe.

In unseren Schaden- und Leistungsbereichen beschäftigen wir langjährig berufserfahrene Spezialisten mit einem umfangreichen Erfahrungsschatz: „Sie haben jeden Fall schon mal gesehen“. Warum sollen wir in den Ablauf mit dem Kunden/Geschädigter/Rechtsanwalt noch eine weitere Instanz einschalten? Sie kennen doch den Grundsatz: „Schnittstellen sind Schwachstellen“.

Durch unsere Unabhängigkeit vom Versicherer gewinnen wir das Vertrauen bei den erkrankten / verunfallten Menschen. Persönlich. Sie nehmen uns nicht als „verlängerten Arm der Regulierung“ wahr, im Rahmen dessen „nur Geld gespart wird“.

Sondern als Hilfestellung, die sie sachgerecht durch die Irrungen und Wirrungen des Gesundheitssystems führt. Wir helfen dem Kunden / Geschädigten, schneller gesund zu werden, da wir ihn auch motivieren und überzeugen tatkräftig am Gesundungsprozess mitzuarbeiten. Zum Vorteil aller Beteiligten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Sie interessieren sich für den Einsatz eines qualifizierten Personen-Schaden-Managements? Sie wollen gute Verwaltungskosten-Quoten erzielen? Beauftragen Sie die GfGR als ARGE-zertifizierten Reha-Dienst.

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