Gesundheitsförderung als Arbeitgeberauftrag

Sich wandelnde Arbeitsmarktanforderungen inklusive veränderter Ansprüche an Angestellte erfordern ein flexibles Agieren von Arbeitgebern auch in Sachen Mitarbeitergesundheit. Die GfGR unterstützt Arbeitgeber nach ihrem individuellen Bedarf mit Maßnahmen wie BGM, BGF oder BEM.

Maßgeschneiderte Mitarbeitergesundheit mit der GfGR

Wo einst durch die Dominanz des produzierenden Gewerbes Gefahren durch die Schnittstelle Mensch-Maschine überwogen, galt es Arbeitsunfälle durch Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes vorzubeugen. Heutige gesundheitliche Problemlagen ergeben sich meist aus Phänomenen wie: Schichtarbeit, Arbeitsverdichtung, Arbeitsanwesenheit trotz Erkrankung, dem demografischen Wandel zusammen mit steigendem Fachkräftemangel, sich ändernden Arbeitsunfähigkeitsursachen, fehlender Identifikation mit dem Arbeitgeber oder innerer Kündigung.

In diesem Kontext kommt Arbeitgebern zunehmend die Rolle eines zentralen Akteurs beim Gesundwerden und Gesundbleiben zu. Ebendarum wächst die Attraktivität des Arbeitgebers auch durch seine Qualitäten in puncto gesundheitsorientiertem Handeln. In der Folge herrscht ein regelrechter „war of talents“ in diesem Bereich.

Hier bietet die GfGR bewährte und stetig weiterentwickelte Lösungen für Arbeitgeber – nachhaltig und komplementär: Unsere Dienstleistungen für Arbeitgeber erstrecken sich vom Betrieblichen Gesundheits-Management (BGM) über die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bis hin zum Betrieblichen Eingliederungs-Management (BEM). Inklusive zugehöriger Gesundheitskommunikation.

Die GfGR hilft Menschen, die durch einen Unfall oder Krankheit vor großen Problemen und Veränderungen stehen.

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Unabhängig

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Ganz in Ihrer Nähe

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Individuell

Ob Privatperson, Unternehmer oder Versicherer:

Unsere erfahrenen Reha-Berater holen mit maßgeschneiderten Reha-Konzepten das Beste an Gesundheit für Unfallopfer und schwer Erkrankte heraus!

Häufig gestellte Fragen:

Was verschafft uns die Gewissheit, dass die GfGR als BEM-beauftragter Dienstleister sehr gute Arbeit leistet, die grundsätzlich zugesichert ist?

Jeder Dienstleister ist grundsätzlich von sich und seiner Dienstleistung überzeugt. Anhand der vertraglich zugesicherten Qualitäten in Struktur und Prozess haben Sie die Gewähr, von uns als GfGR eine Dienstleistung zu erhalten, wie sie sein muss.

Als GfGR freuen wir uns sehr darüber, dass unsere erbrachte BEM-Dienstleistung auch von Dritten so eingeschätzt wird. So durften wir bereits wiederholt erleben, dass Integrationsfachdienste unsere BEM-Arbeit positiv hervorhoben. Bis hin zur Prämierung durch die übergeordneten Landesämter.

Was spricht aus Ihrer Sicht dafür, dass Sie das BEM als externes Unternehmen bei uns im Haus durchführen, wo wir doch bereits mehrjährig BEM in unserem Haus durch unseren BEM-Beauftragten aus dem Personalbereich erfolgreich durchführen?

Danke für Ihre Nachfrage. Wenn Sie, und auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit Ihrer unternehmensinternen Lösung zufrieden sind, muss das BEM nicht von uns als externen Dienstleister durchgeführt werden.

Was uns auszeichnet ist, dass wir bundesweit tätig sind und sehr viel Erfahrung aus unterschiedlichsten BEM-Situationen haben. Wir haben einen fundierten Blick auf die angebotenen Fördermittel für Sie als Arbeitgeber. Außerdem sind unsere Honorare für den Arbeitgeber variable und nicht fixe Kosten.

Arbeitgeber bestätigen uns, dass sie mit der GfGR als externem Dienstleister sehr zufrieden sind, wenn es um die Einschätzung von Erwerbsprognosen geht. Zunehmend verständigen sich Betriebsräte, Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung auch auf uns als externen Dienstleister, um von unserem Analyse- und BEM-Implementierungswissen zu profitieren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Sie möchten teure Ausfallzeiten und hohe Investitionen minimieren? Sie benötigen professionelle Unterstützung? Unser BEM sichert Ihnen langfristig wertvolle personelle Ressourcen.

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